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Produktbeschreibung
Gesellschaftsrechtliche Umwandlungsvorgänge, zum Beispiel Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung, können Grunderwerbsteuer auslösen, soweit die beteiligten Rechtsträger über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (etwa Erbbaurechte) verfügen. Damit erforderliche Umwandlungen in Konzernen nicht aus grunderwerbssteuerlichen Gesichtspunkten verhindert werden, hat der deutsche Gesetzgeber eine Befreiungsnorm geschaffen: Umstrukturierungen im Konzern können nach deutschem Recht von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Die Autoren zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.