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Produktbeschreibung
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde das Gemeinnützigkeitsrecht innerhalb der Abgabenordnung wesentlich reformiert. Die neu eingeführten Regelungen & insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit der Gemeinnützigkeit durch arbeitsteiliges Zusammenwirken mit anderen Gemeinnützigen nach § 57 Absatz 3 AO & warfen eine Vielzahl von Anwendungsfragen in der Praxis auf. Durch das nunmehr im August erschienene Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen sind in der Praxis weitere Unsicherheiten hinzugetreten. Die Autoren fassen das Schreiben des Ministeriums inhaltlich zusammen und ordnen es in den Kontext des Gemeinnützigkeitsrechts ein.