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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern zur Abmilderung der inflationsbedingten Nachteile bis Ende 2024 Barlohn oder Sachlohn in Höhe von insgesamt bis zu 3 000 EUR Leistungen zusätzlich zum bisherigen Lohn steuerfrei zuwenden. Zur Beseitigung von Unsicherheiten hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun eine umfangreiche FAQ-Liste über steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung veröffentlicht. Das BMF äußert sich darin insbesondere zu Fragen hinsichtlich des begünstigten Personenkreises, dem Begünstigungszeitraum, der Höhe, Art und Dokumentation der Zuwendung, der Behandlung beim Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse sowie zu den sozialversicherungsrechtlichen Folgen. /

Seit 2019 machen verschiedene Krankenkassen Umsatzsteuererstattungsansprüche auf die ambulante Abgabe von Fertigarzneimitteln in Krankenhäusern insbesondere gegenüber gemeinnützigen Krankenhäusern geltend. Es wurde vorgetragen, dass diese Leistungen ebenfalls als Heilbehandlungsleistung umsatzsteuerbefreit seien oder bei gemeinnützigen Trägern zumindest dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu unterwerfen seien. Nunmehr hat das BMF mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 grundlegend zur Umsatzsteuerbefreiung der Abgabe von Medikamenten im Rahmen von Heilbehandlungen Stellung genommen. Demnach erkennt das BMF nunmehr auch die Abgabe von nicht patientenindividuell hergestellten (Fertig-)Medikamenten durch eine Krankenhausapotheke als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz in bestimmten Fällen an.
115. Jahrgang 2023
Heft 2
Seitenbereich 152 - 156, Dateigröße 0,8 MB

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