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Produktbeschreibung
Die steuerliche Zuordnung von Personal- und Sachgestellung durch gemeinnützige Krankenhäuser an ermächtigte Ärzte kann nicht ohne weiteres dem steuerbegünstigten Krankenhauszweckbetrieb zugeordnet werden. Bei der verbilligten Abgabe von Speisen und Getränken kann auf Basis der jüngsten Entscheidung des BFH hingegen eine Zuordnung zum Krankenhauszweckbetrieb möglich sein. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Kantine zur reinen Mitarbeiterverpflegung und es besteht eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zum Vorhalten einer solchen Einrichtung.