Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Anpassen" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Mit dem Urteil vom 18. Oktober 2023 hat der BFH über die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung von ambulanten Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus in Räumen eines anderen Krankenhauses entschieden. Demnach ist es unschädlich für die Steuerbefreiung einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, wenn eine durch ein Krankenhaus (Klägerin) mittels der bei ihm angestellten Ärzte erbrachte Operationsleistung gegenüber einem anderen Krankenhaus (Plankrankenhaus) in dessen Räumen erbracht wird.
Für die Anzeige dieses Elements benötigen wir Ihre Erlaubnis.