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116. Jahrgang 2024
Heft 8
Seitenbereich 762 - 763, Dateigröße 0,1 MB

Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Mit dem Urteil vom 18. Oktober 2023 hat der BFH über die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung von ambulanten Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus in Räumen eines anderen Krankenhauses entschieden. Demnach ist es unschädlich für die Steuerbefreiung einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, wenn eine durch ein Krankenhaus (Klägerin) mittels der bei ihm angestellten Ärzte erbrachte Operationsleistung gegenüber einem anderen Krankenhaus (Plankrankenhaus) in dessen Räumen erbracht wird.

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