Zeitschriftenartikel (PDF)
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Produktbeschreibung
Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 hat sich die Finanzverwaltung zur schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung zum Jahreswechsel und zu besonderen Einzelheiten beim Empfang, der Ausstellung und Aufbewahrung von E-Rechnungen geäußert. Unternehmen, deren Buchhaltungssoftware noch nicht auf den Empfang, das Auslesen und die Aufbewahrung von E-Rechnungen vorbereitet sind, können sich (vorrübergehend) mit für diesen Zweck entwickelten Applikationen von Drittanbietern behelfen. Spätestens mit dem Ablauf des Übergangszeitraums muss die eigene IT-Infrastruktur allerdings so vorbereitet sein, dass jedenfalls für inländische Leistungen, die nicht nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei sind, eine E-Rechnung ausgestellt werden kann.