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Produktbeschreibung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 31. März 2025 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von direktverbrauchtem Strom aus Blockheizkraftwerken (BHKW) geäußert. Das Schreiben dient der Umsetzung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Zudem hat das BMF auch eine Übertragung auf ähnlich gelagerte Sachverhalte von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vorgenommen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den nunmehr auf dieser Basis geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen./
Mit Urteil vom 19. Dezember 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Steuerbefreiung von durch in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen geurteilt. In dieser Entscheidung geht der Senat insbesondere auf die Frage ein, ob bei einer Heilbehandlung, welche durch eine Privatklinik in einem Krankenhaus erbracht wird, die allgemeine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 lit. a S. 1 UStG (allgemeine Heilbehandlungsleistungen in der Ausübung einer Tätigkeit als Arzt oder Ärztin) durch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 lit. b UStG (Krankenhausbehandlungen und Heilbehandlungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts) verdrängt wird.
Mit Urteil vom 19. Dezember 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Steuerbefreiung von durch in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen geurteilt. In dieser Entscheidung geht der Senat insbesondere auf die Frage ein, ob bei einer Heilbehandlung, welche durch eine Privatklinik in einem Krankenhaus erbracht wird, die allgemeine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 lit. a S. 1 UStG (allgemeine Heilbehandlungsleistungen in der Ausübung einer Tätigkeit als Arzt oder Ärztin) durch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 lit. b UStG (Krankenhausbehandlungen und Heilbehandlungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts) verdrängt wird.