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Produktbeschreibung
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das sogenannte "Aktivrentengesetz" verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Damit könnte das Gesetzgebungsvorhaben auch Chancen im Gesundheitssektor eröffnen. Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen sind nicht nur mit dem demographischen Wandel, sondern zudem durch weitere branchenspezifische Herausforderungen wie die Einhaltung von Pflegepersonal-Regelungen konfrontiert. Chancen ergeben sich für Arbeitgeber im Gesundheitsbereich sowohl im Hinblick auf personelle Engpässe in der Verwaltung als auch im Krankenhausbetrieb. /
Während der bloße Verkauf von Lebensmitteln und Speisen zum Mitnehmen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum Verzehr vor Ort in der Regel der Regelsteuersatz von derzeit 19 % Umsatzsteuer anzuwenden. Dies betrifft auch Kantinen und Cafés in Krankenhäusern. Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen Union und SPD sieht aber ausdrücklich vor: "Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert."
Während der bloße Verkauf von Lebensmitteln und Speisen zum Mitnehmen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum Verzehr vor Ort in der Regel der Regelsteuersatz von derzeit 19 % Umsatzsteuer anzuwenden. Dies betrifft auch Kantinen und Cafés in Krankenhäusern. Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen Union und SPD sieht aber ausdrücklich vor: "Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert."