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118. Jahrgang 2026
Heft 4
Seitenbereich 267 - 269, Dateigröße 0,6 MB

Steuerrecht

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Krankenhäuser agieren in einem regulierten Umfeld, in dem Versorgungsziele, Standortpolitik und Qualitätsvorgaben die Preisbildung und die Leistungsstruktur prägen. Dauerdefizitäre Tätigkeiten sind im Gesundheitssektor daher systembedingt nicht ungewöhnlich. Häufig erhalten Krankenhäuser dann als Ausgleich Zuschüsse von dem/den Gesellschaftern bzw. Aufgabenträgern.
Das BMF hat mit Schreiben vom 20. Januar 2026 erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Dauerverlustbetrieben Stellung genommen, deren Verluste durch Zuschüsse ausgeglichen werden. Die Finanzverwaltung hat damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung der EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung dauerhaft defizitärer Tätigkeiten gemacht.
Dies soll hier zum Anlass genommen werden, der Frage nachzugehen, welche Auswirkung dieses Schreiben auf die Krankenhaussektor hat.