Steuerrecht: Aktuelle Hinweise zur umsatzsteuerlichen Organschaft

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Produktbeschreibung
Um in den Genuss der Vorteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft zu kommen, muss die Servicegesellschaft (Organgesellschaft) nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen einer anderen juristischen Person (dem Krankenhaus als Organträger) eingegliedert sein. Zu den Voraussetzungen dieser drei Eingliederungsmerkmale hat der Bundesfinanzhof inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen Stellung genommen. Die wichtigsten Entscheidungen aus jüngster Zeit werden im Folgenden kurz dargestellt.