Steuerrecht: Anwendung von Umsatzsteuerbefreiungen auf Organgesellschaften
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Produktbeschreibung
Gemäß § 4 Nr. 14 b Umsatzsteuergesetz (UStG) in der ab dem Januar 2009 geltenden Fassung sind Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, soweit sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 14 b Satz 2 aa) bis gg) UStG erbracht werden. Zu diesen Einrichtungen gehören auch Krankenhäuser, die über eine Zulassung im Sinne des § 108 des VI. Sozialgesetzbuches (SGB VI) verfügen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main hat mit Rundverfügung vom 22. Juli 2009 (Aktenzeichen S 7170 A - 85 - St 112) den Begriff der Einrichtung um einen weiteren Anwendungsbereich erweitert. Der Autor skizziert die Grundlagen und Implikationen der Verfügung.