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Steuerrecht: Bilanzierung

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Produktbeschreibung
Krankenhausträger, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung gewähren, müssen Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen, sog. Pensionsrückstellungen bilden. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt bisher vor, langfristige Rückstellungen - wie es die Pensionsrückstellungen sind - mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Die aktuell anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass bestehende Pensionsrückstellungen sich kurzfristig ergebniswirksam signifikant erhöhen - die sogenannte HGB-Zinsschmelze. Dies kann zu erheblichen Belastungen des handelsrechtlichen Ergebnisses führen. Die Autoren erläutern das sinnvolle Vorgehen für die Bewertung und den Umgang mit Pensionsrückstellungen.
108. Jahrgang 2016
Heft 7
Seitenbereich 602 - 603

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