Steuerrecht. Definition des Krankenhauszweckbetriebs (AEAO zu § 67)

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Produktbeschreibung
Mit Schreiben vom 14. Januar 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Vielzahl von Vorschriften des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Der Autor erläutert beispielweise die Auffassung der Finanzverwaltung zum Krankenhauszweckbetrieb im Sinne des § 67 AO im AEAO zu § 67. Zudem wird auf die aktuelle Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen zur steuerlichen Behandlung von Zytostatika-Abgaben hingewiesen.