Steuerrecht: Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
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Produktbeschreibung
Mit seinen Urteilen vom 10. Juni 2010 (Az.: C-262/08 sowie C-86/09) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umsatzsteuerliche Behandlung der Entnahme, Analyse und Aufbereitung von Nabelschnurblut sowie die Lagerung von dadurch gewonnenen Stammzellen für etwaige künftige therapeutische Verwendungen entschieden. Den beiden Urteilen lagen Vorlagefragen zu den Befreiungstatbeständen des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe B und C der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) zugrunde. Gemäß diesen Vorschriften sind Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Die Autoren erläutern die Auswirkungen auf die Praxis.