Steuerrecht: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisenlieferungen?

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Produktbeschreibung
Die Frage, wann die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen eine dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegende Warenlieferung oder eine mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent zu besteuernde sonstige Leistung darstellt, beschäftigt nach wie vor den Bundesfinanzhof (BFH). Der Autor geht der Frage nach, ob aufgrund eines aktuellen Urteils des BFH (Urteil vom 18. Dezember 2008, Az.: VR 55/06) die Lieferung von verzehrfertigen Speisen im Gegensatz zur Lieferung von nicht verarbeiteten Lebensmitteln überhaupt noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.