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Produktbeschreibung
Mit einem Urteil vom 10. März 2010 (Az.: I R 41/09) hat der Bundesfinanzhof für die Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen, Altenpflegeheimen und Pflegeheimen nach § 3 Nr. 20 c) GewStG klargestellt, dass diese sich nicht auf den Träger der genannten Einrichtungen bezieht, sondern "vielmehr nur die aus dem Betrieb der Einrichtung resultierenden Erträge begünstigt". Mit einem Urteil vom 12. Mai 2010 (Az.: 3 K 51/09) hat auch das Finanzgericht Bremen über den Umfang der Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20 c) und d) GewStG entschieden.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Schönheitsoperationen, Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütung:
In einer Verwaltungsanweisung vom 11. März 2010 (S 7170 A - 69 - St 112) hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main erklärt, ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütung seien von der Umsatzsteuer befreit.
Die Autoren stellen kurz die Inhalte der Urteile und der Verwaltungsanweisung vor und erläutern die Konsequenzen für die Praxis.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Schönheitsoperationen, Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütung:
In einer Verwaltungsanweisung vom 11. März 2010 (S 7170 A - 69 - St 112) hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main erklärt, ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütung seien von der Umsatzsteuer befreit.
Die Autoren stellen kurz die Inhalte der Urteile und der Verwaltungsanweisung vor und erläutern die Konsequenzen für die Praxis.