Steuerrecht: Lohnsteuerabzugspflicht bei Einnahmen eines Chefarztes aus Privatliquidationen
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Produktbeschreibung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in einem Urteil vom 5. Oktober 2005 (Az.: VI R 152/01) zur steuerrechtlichen Behandlung von Liquidationserlösen von Chefärzten Stellung genommen (vgl. das Krankenhaus 1/2006, S. 54 ff.). Im Ergebnis stellte der BFH damals fest, dass ein Chefarzt eines Krankenhauses wahlärztliche Leistungen sowohl selbstständig als auch unselbstständig erbringen kann. Die damals vom BFH aufgestellten Abgrenzungskriterien hat nunmehr das Finanzgericht Münster (FG Münster) in seinem Urteil vom 7. Juni 2011 (Az.: 1 K 3800/09 L) auf einen ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt angewandt. Die Autoren stellen die angewandten Kriterien anhand des Sachverhalts vor und erläutern die Auswirkungen.