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Steuerrecht: Steuerbefreiung ambulanter Chemotherapien in Krankenhäusern

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Produktbeschreibung
Bereits in der Ausgabe August 2011 haben wir über das Urteil des fünften Senats des Finanzgerichts Münster (FG Münster) vom 12. Mai 2011 (Az.: 5 K 435/09 U) berichtet, gemäß dem die Lieferung von Zytostatika durch Krankenhausapotheken an Patienten eines Krankenhauses im Rahmen einer ambulanten Krebstherapie von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 31/12 anhängig. Nunmehr hat der neunte Senat des FG Münster mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az.: 9 K 4639/10 K) entschieden, dass die Erträge eines Krankenhauses aus ambulanten onkologischen Behandlungen, einschließlich der damit verbundenen Abgabe von Zytostatika an die Patienten, dem Krankenhaus-Zweckbetrieb im Sinne des § 67 Abgabenordnung (AO) zuzuordnen sind und damit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG), § 3 Nr. 6 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind. Die Autoren erläutern die Entscheidung und deren Auswirkungen.
104. Jahrgang 2012
Heft 6
Seitenbereich 618 - 619

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