Steuerrecht: Steuerbefreiung von Personalüberlassung an ein ausgegliedertes Labor

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Produktbeschreibung
Zu der Frage, ob die Personalüberlassung durch ein Krankenhaus an ein ausgegliedertes Labor von der Umsatzsteuer befreit ist, hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in seinem Urteil vom 23. April 2009 (Az.: 16 K 10069/ 07) Stellung genommen. Das Urteil ist noch zu der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift für Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 16 c UStG a. F.) ergangen. Aber auch die Anwendung der ab 1. Januar 2009 geltenden Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG n. F. würde zu keinem abweichenden Ergebnis führen