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Steuerrecht: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

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Produktbeschreibung
Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zinslose oder verbilligte Darlehen, unterliegt der Zinsvorteil als so genannter geldwerter Vorteil der Lohnsteuer. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Darstellung verschiedener Berechnungsbeispiele zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Stellung genommen. Das BMF geht hierbei auch auf die Versteuerung in Sonderfällen ein, zum Beispiel bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder bei fehlender Zahlung von Arbeitslohn infolge von Elternzeit. Das aktuelle BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2008 ersetzt das bisherige zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen ergangene BMF-Schreiben vom 13. Juni 2007 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Von den hierin enthaltenen Neuregelungen sind nicht nur neue, sondern auch bestehende Arbeitgeberdarlehen betroffen. Das BMF-Schreiben kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik "BMF-Schreiben" unter dem Datum vom 2. Oktober 2008 heruntergeladen werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Ausführungen des BMF dargestellt.
100. Jahrgang 2008
Heft 12
Seitenbereich 1343 - 1344, Dateigröße 0,4 MB

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