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Streitpunkt: Variabler Kostenanteil an den Fallpauschalen

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Produktbeschreibung
Neben der Einschätzung der voraussichtlichen allgemeinen Kostenentwicklung ist die Bestimmung des Anteils der variablen Kosten an den Fallpauschalen zur Bewertung der Leistungsveränderungen das intensivst diskutierte Thema bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts. Dabei vertreten Krankenkassenverbände und Landeskrankenhausgesellschaften regelhaft sehr unterschiedliche Ansätze bzw. interpretieren gleiche Ansätze auf gegensätzliche Weise. Somit ist es nicht verwunderlich, wenn in den einzelnen Ländern oder in den Schiedsstellen unterschiedliche Bewertungen zu verzeichnen sind. Der Gesetzgeber gibt jedoch klare Hinweise, wie der Anteil der variablen Kosten an den Fallpauschalen zu bestimmen ist. Der Beitrag des Stellvertretenden Geschäftsführers der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) setzt sich mit dieser Thematik auseinander und erläutert das Bewertungsmodell der bayerischen Krankenhäuser vor dem Hintergrund der Diskussionen beim Landesbasisfallwert und dem Mehrleistungsabschlag.
103. Jahrgang 2011
Heft 12
Seitenbereich 1273 - 1284

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