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Tauchtauglichkeit - Vorsorge - Eignung

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Obwohl der Begriff "Tauchtauglichkeit" seinen Ursprung im militärischen Bereich hat, ist er im Freizeitsektor etabliert. Die so genannte "Tauchtauglichkeitsuntersuchung" dient der Feststellung, ob der Untersuchte aus ärztlicher Sicht "tauglich" ist, den Tauchsport auszuüben. Im professionellen Tauchbereich der Feuerwehren wurde über Jahrzehnte die erfolgreich durchgeführte "Vorsorgeuntersuchung" als Eignung gedeutet und praktiziert. Dies ist nicht mehr zulässig. Denn die arbeitsmedizinische Vorsorge neuer Art hat sich vom integralen Merkmal "Untersuchung" verabschiedet und fokussiert sich auf das Element "Beratung". Eignungsuntersuchungen umfassen begrifflich noch die ärztliche Untersuchung, sind jedoch nur unter eingeschränkten Kriterien erlaubt. Der Beitrag stellt den aktuellen Stand dar.
71. Jahrgang 2017
Heft 11
Seitenbereich 884 - 890, Dateigröße 3 MB