Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Einstellungen ändern

Terminsache: BSI-KritisV verpflichtet bis Ende Juni 2019 zu Sicherheitsaudit

Zeitschriften
Zeitschriftenartikel (PDF)
2,95 € inkl. MwSt.
  • Geprüfte Sicherheit
  • Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (KritisV) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt, dass Krankenhäuser ab einem Schwellenwert für von einer Fallzahl von 30 000 stationären Fällen pro Jahr als 'Kritische Infrastruktur' eingestuft werden. Nach §8a BSIG müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen ihre für die Versorgung der Bevölkerung kritischen Prozesse nach dem Stand der Technik absichern und dies gegenüber dem BSI als geeignet nachweisen.
111. Jahrgang 2019
Heft 5
Seitenbereich 405 - 406, Dateigröße 1,4 MB

Newsletter

So verpassen Sie keine Neuerscheinung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen