Umsatzsteuer bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln an ambulante Patienten eines Krankenhauses - Entbehrlichkeit der Rechnungskorrektur
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Produktbeschreibung
Ausgehend von einer in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entstandenen Entwicklung (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2021, Az.: 3 K 1024/17 ) hatte die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 13.12.2022 (Az.: III C 3 - S 7170/20/10001 :001) festgestellt, dass auch die Abgabe von nicht patientenindividuell hergestellten (Fertig)Medikamenten, die einen integralen Bestandteil einer Therapie darstellen, durch eine Krankenhausapotheke als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit ist. Über die Anwendung einer Nichtbeanstandungsregelung für Umsätze, die vor dem 01.01.2023 ausgeführt worden sind, kann im Einzelfall an einer Umsatzsteuersatzreduzierung als Umsätze aus dem Zweckbetrieb festgehalten werden. Das neue BMF-Schreiben vom 27.02.2024 (Az.: III C 2 - S 7282/19/10001 :002) zum Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher hat erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren zur Geltendmachung einer Umsatzsteuererstattung.