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Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen

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Produktbeschreibung
Mit großer Spannung erwarten insbesondere Privatkliniken, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa) 2. Alternative Umsatzsteuergesetz (UstG) nicht erfüllen, die Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: V R 10/22) zu dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17.05.2022 (Az.: 4 K 119/18). Sollte der Bundesfinanzhof sich der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts anschließen, so wären ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen umsatzsteuerfrei, sofern ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Eine Bestätigung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof wäre deshalb beachtlich und für die Praxis von Bedeutung, weil sowohl das Finanzgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 17.02.2017 (Az.: 1 K 1994/13) als auch die Finanzverwaltung mit dem derzeit gültigen Anwendungserlass zur Umsatzsteuer (Abschnitt 4.14.2. Abs. 2 S. 1 und 4.14.5. Abs. 4 UStAE) eine hiervon abweichende Rechtauffassung vertreten.
13. Jahrgang 2024
Heft 1
Seitenbereich 29 - 31, Dateigröße 0,6 MB

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