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Umsatzsteuerliche Behandlung klinischer Forschungstätigkeiten

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Produktbeschreibung
Klinische Forschungsprojekte sind ein wichtiger Bestandteil, um den medizinischen Fortschritt weiter voranzutreiben. Sie sind zudem Voraussetzung dafür, dass Medizinprodukte und Arzneien am Markt zugelassen werden. Für staatliche Einrichtungen und die Industrie in der Funktion als Auftraggeber sowie für die mit den Forschungsprojekten beauftragten Einrichtungen, in erster Linie Universitätskliniken, stellt die klinische Forschung einen wichtigen Tätigkeitsbereich dar. Bei den Projektverträgen sind auch umsatzsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen. So unterliegen bestimmte Forschungsprojekte nicht der Umsatzsteuer, weil es bereits an einem Leistungsaustausch fehlt, andere werden in einem Leistungsaustauschverhältnis erbracht und sind somit umsatzsteuerpflichtig. Der nachfolgende Beitrag soll eine Hilfestellung geben, wie im Einzelfall die umsatzsteuerliche Einordnung erfolgen kann. Hierbei sind insbesondere die vertraglichen Regelungen zu beachten, die der Forschungstätigkeit zugrunde liegen. In diesen werden die wechselseitigen Beziehungen, Ziele und Inhalte der Projekte geregelt. Entsprechend ergeben sich daraus wichtige Indizien, die bei der umsatzsteuerlichen Prüfung relevant sind. Unterschieden werden zwei große Bereiche: die umsatzsteuerlich nicht relevante (hoheitliche) Forschung und die umsatzsteuerpflichtige sogenannte Auftragsforschung. Im Rahmen der Auftragsforschung wird zudem auch auf die Besonderheit eingegangen, wenn der Auftraggeber des Projektes seinen Sitz nicht im Inland hat.
104. Jahrgang 2012
Heft 10
Seitenbereich 1026 - 1032

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