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Produktbeschreibung
Mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Oktober 2009 (Az.: 5 K 3452/07 U) hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass sogenannte Lasik-Operationen als Heilbehandlungen unter die für Ärzte geltende Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen. Dass die Kosten einer solchen Behandlung in der Regel nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden, sei kein Kriterium für die Einordnung als Schönheitsoperation. Die Autoren skizzieren die Hintergründe für diese Entscheidung.