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Umsatzsteuerliche Behandlung von Speisenlieferungen / Steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Umsatzsteuerliche Behandlung von Speisenlieferungen: In den letzten Jahren hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) immer wieder mit der Frage zu befassen, wann die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen als Warenlieferung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt und wann der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist. Mit vier Beschlüssen (Az.: XI R 6/08, XI R 37/08, V R 3/07 und V R 35/08) vom 15. und 27.10.2009 hat der BFH nunmehr dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen vorgelegt, die die Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und die Lieferung von Nahrungsmitteln betreffen. Die Autoren informieren über die Hintergründe und den Stand des Verfahrens.
Steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen: Mit Schreiben vom 28.10.2009 (Az.: IV C 5 - S 2332/09/10004) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Rechtsauffassung geändert und die vom BFH mit Urteil vom 11. Dezember 2008 (Az.: VI R 19/06) geschaffenen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von arbeitgeberfinanzierten Gruppenunfallversicherungen übernommen. Die Autoren skizzieren die Auswirkungen für die Praxis.
102. Jahrgang 2010
Heft 2
Seitenbereich 142 - 144

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