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Umweltschadensgesetz und Biodiversiätsschäden in der landwirtschaftlichen Praxis

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Produktbeschreibung
Durch die landwirtschaftliche Nutzung sind in Deutschland vielfältige Kulturlandschaften entstanden. Allerdings hat die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten zu einem erheblichen Verlust an Biodiversität geführt. Dem 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz (USchadG) kommt eine wichtige Bedeutung zum Schutz der Biodiversität zu. Das Forschungsprojekt "Umwelthaftung und Biodiversität", das vom Institut für Umweltstudien und angewandte Forschung (IESAR) der Fachhochschule Bingen seit April 2011 durchgeführt wird, beschäftigt sich mit der praktischen Anwendung des Gesetzes. Dabei wurde eine empirische Untersuchung der bisherigen Biodiversitätsschadensfälle bei den Naturschutzbehörden durchgeführt. Es wurden mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens 262 Naturschutzbehörden in 8 Bundesländern befragt. Die Rücklaufquote lag bei 22 %. Im Ergebnis zeigten sich noch geringe, aber steigende Fallzahlen und eine signifikante Betroffenheit der Landwirtschaft. In dem Beitrag werden daher die praktischen Auswirkungen des USchadG für die Landwirtschaft anhand von konkreten Fallbeispielen in den folgenden Bereichen untersucht:

- Schädigung von Arten,
- Nutzungsintensivierung und Nutzungsaufgabe,
- Grünlandumbruch und Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung,
- Entwässerungsmaßnahmen,
- Errichtung von baulichen Anlagen,
- Unfälle mit Sickersäften aus Biogasanlagen bzw. Siloanlagen,
- Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Anhand der Fallbeispiele wird auch die Frage der Subsidiarität von USchadG und anderen naturschutzrechtlichen Vorgaben (Eingriffsregelung, besonderes Artenschutzrecht, gesetzlicher Biotopschutz) diskutiert. Viele Schadensfälle beziehen sich auf die Bewirtschaftung von Grünland. Ursache dafür ist, dass das USchadG den gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG um die mesophilen Grünlandtypen erweitert, für die bislang kaum gesetzliche Mindeststandards galten. Das USchadG wirkt gerade bei der Landwirtschaft mit den dort eher schwach ausgeprägten ordnungsrechtlichen Vorschriften im Naturschutzbereich als Auffanginstrument für bestehende Defizite beim Schutz der Lebensräume und Arten der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten. Abschließend werden Strategien für den Überschneidungsbereich Naturschutz und Landwirtschaft zur Vermeidung von Biodiversitätsschäden formuliert und auf die im Forschungsprojekt als anwendungsorientierte Hilfestellung erarbeiteten Leitfäden zur Umsetzung des USchadG hingewiesen.
89. Jahrgang 2014
Heft 7
Seitenbereich 301 - 309

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