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Unterschiedliche Umsatzsteuersätze in der Speisenversorgung von Krankenhäusern - aktuelle Gestaltungsempfehlungen zur Minimierung der Steuerbelastung

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Produktbeschreibung
Der bei Speisenversorgungsleistungen anzusetzende Umsatzsteuersatz - 19% oder 7% - beschäftigt die Praxis, die Rechtsprechung und die Finanzbehörden seit vielen Jahren. Im Krankenhausbereich ist diese Thematik materiell von großer Bedeutung, weil sich ein Krankenhausträger (ohne eigene Küche) bei Speisenversorgungsleistungen, welche ein fremder Caterer erbringt, die zu zahlende Umsatzsteuer nicht als abzugsfähige Vorsteuer von seinem Finanzamt erstatten lassen kann, jedenfalls soweit es um die Beköstigung seiner stationären und teilstationären Krankenhauspatienten geht, welche (zwingend) von der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG für Krankenhausbehandlungen und damit eng verbundene Umsätze umfasst ist.
8. Jahrgang 2019
Heft 1
Seitenbereich 29 - 31

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