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Verbandssanktionengesetz: Was gilt für gemeinnützige Krankenhäuser?

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Produktbeschreibung
Am 16.06.2020 wurde ein neuer Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG) vorgestellt. Anders als der Referentenentwurf aus dem Herbst des Vorjahres sollen Verbände nur dann dem Anwendungsbereich des VerSanG unterfallen, wenn ihr "Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet" (§ 1 VerSanG) ist.
9. Jahrgang 2020
Heft 4
Seitenbereich 79 - 80

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