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Vergütung von Auftragsleistungen eines Vertragsarztes beim ambulanten Operieren im Krankenhaus

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Produktbeschreibung
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1992 fügte der Gesetzgeber einen neuen § 115 b SGB V ein. Dieser erlaubt das ambulante Operieren im Krankenhaus. Mit der Ergänzung des § 115 b SGB V durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) wurde die Zulassung der Krankenhäuser auf andere stationsersetzende Eingriffe erweitert. Einige Krankenkassen machen sich eine seit Jahren zu beobachtende Praxis der Krankenhäuser - die Zuziehung von Vertragsärzten zur Erbringung von §-115 b-SGB-V-Leistungen - zunutze, und zwar mit dem erkennbaren Ziel, so erbrachte Krankenhausleistungen nicht nur kostengünstiger zu erhalten, sondern innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren (rückwirkend) überhaupt nicht mehr bezahlen zu müssen. In diesem Zusammenhang ist ein inzwischen vielfach beachtetes Urteil des LSG Sachsen vom 30. April 2008 zu sehen. Der Autor setzt sich kritisch mit diesem Urteil auseinander. Es wird im Einzelnen vorgestellt und im Anschluss daran aufgezeigt, dass die Krankenhäuser entgegen der dort vertretenen Rechtsauffassung sehr wohl einen Anspruch auf Vergütung ambulanter Operationen haben, die in ihrem Auftrag von niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt wurden.
100. Jahrgang 2008
Heft 12
Seitenbereich 1313 - 1322, Dateigröße 0,6 MB