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Vergütungsanspruch bei Verstoß gegen Qualitätssicherungsrichtlinien des G-BA

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Produktbeschreibung
Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erfuhr der Bereich der Qualitätssicherung eine grundlegende Überarbeitung. Der neugefasste § 137 SGB V normiert, dass der G-BA zur Förderung und Durchsetzung der Qualität ein gestuftes System von Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen festzulegen hat. Der G-BA wird ermächtigt, bei Verstößen gegen Qualitätsanforderungen angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung vorzusehen. Der Gesetzgeber gibt dem G-BA dazu einen Maßnahmenkatalog an die Hand, welcher Vergütungsabschläge und bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen sogar den Wegfall des Vergütungsanspruchs vorsieht. Welche rechtlichen Konsequenzen hat dies für die Kliniken?
115. Jahrgang 2023
Heft 2
Seitenbereich 140 - 147, Dateigröße 0,9 MB

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