Vergütungsanspruch bei Verstoß gegen Qualitätssicherungsrichtlinien des G-BA
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Produktbeschreibung
Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erfuhr der Bereich der Qualitätssicherung eine grundlegende Überarbeitung. Der neugefasste § 137 SGB V normiert, dass der G-BA zur Förderung und Durchsetzung der Qualität ein gestuftes System von Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen festzulegen hat. Der G-BA wird ermächtigt, bei Verstößen gegen Qualitätsanforderungen angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung vorzusehen. Der Gesetzgeber gibt dem G-BA dazu einen Maßnahmenkatalog an die Hand, welcher Vergütungsabschläge und bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen sogar den Wegfall des Vergütungsanspruchs vorsieht. Welche rechtlichen Konsequenzen hat dies für die Kliniken?