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Verschiebung elektiver Eingriffe aus arzthaftungsrechtlicher Sicht

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Produktbeschreibung
Bedingt durch den Corona-Beschluss vom 12.03.2020 wurden viele elektive Behandlungen im Krankenhaus verschoben. Ein Behandlungsrückgang ist vor allem bei Katarakt-OPs, der Entfernung von Rachenmandeln und der Implantation von Knie-TEPs (vgl. ÄrzteZeitung vom 31.07.2020) sowie bei stationären onkologischen Behandlungen zu verzeichnen (vgl. Gross, ÄrzteZeitung vom 14.01.2021). Unabhängig von etwaigen sich hieraus ergebenden finanziellen Einbußen der Krankenhäuser stellt sich die Frage, ob das zeitliche Aufschieben von planbaren Behandlungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Krankenhausträger und die Krankenhausärzte begründen kann.
10. Jahrgang 2021
Heft 2
Seitenbereich 44 - 46

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