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117. Jahrgang 2025
Heft 6
Seitenbereich 431 - 434, Dateigröße 0,2 MB

Vom Vorhaben zur Ausschüttung der Fördermittel

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Produktbeschreibung
Mittlerweile ist die neue Bundesregierung im Amt, aber ein Projekt, das die Ampelregierung angestoßen hat, geht weiter seinen Weg: Die Reform der Krankenhauslandschaft durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Am 18. April 2025 ist die dazugehörige Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) in Kraft getreten und damit ein zentrales Element zur Umsetzung der Reform. Die Verordnung regelt die Vergabe von Fördermitteln, um die gesetzlich festgelegte Transformation der Krankenhäuser zu finanzieren. Über den Fonds wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ein Fördervolumen von insgesamt 50 Mrd. $þ bereitgestellt. Um bereits ab dem Jahr 2026 von Mitteln aus diesem Fördertopf zu profitieren, ist Eile geboten: Entsprechende Förderanträge müssen bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Doch wie läuft das Antragsverfahren im Detail ab? Was müssen Krankenhäuser bei ihrer Antragsstellung an die Länder beachten? Und wie sollten sie vorgehen, um eine geeignete Strategie zu entwickeln? Diesen Fragen gehen die Autoren in Teil 3 der Serie zum Krankenhaustransformationsfonds nach.