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Wahlleistung "Unterkunft": Der "Basispreis" gilt weiter

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Produktbeschreibung
Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 24. November 2008 - 12 O 396/07 - entschieden, dass die auf der Grundlage der letzten von den Krankenhäusern ermittelten Bezugsgröße Unterkunft (BZU) gebildeten Basispreise für die Wahlleistung "Unterkunft" (Ein- und Zweibettzimmer) auch nach der Umstellung des Krankenhausfinanzierungssystems ab 1. Januar 2005 weiter gelten. Der Autor stellt die Vorgeschichte und die wesentlichen Inhalte der Entscheidung dar.
101. Jahrgang 2009
Heft 2
Seitenbereich 150 - 152