Wahlleistung "Unterkunft": Der "Basispreis" gilt weiter
Zeitschriftenartikel (PDF)
2,95 €
inkl. MwSt.
- Geprüfte Sicherheit
- Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 24. November 2008 - 12 O 396/07 - entschieden, dass die auf der Grundlage der letzten von den Krankenhäusern ermittelten Bezugsgröße Unterkunft (BZU) gebildeten Basispreise für die Wahlleistung "Unterkunft" (Ein- und Zweibettzimmer) auch nach der Umstellung des Krankenhausfinanzierungssystems ab 1. Januar 2005 weiter gelten. Der Autor stellt die Vorgeschichte und die wesentlichen Inhalte der Entscheidung dar.