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Wahlleistungsvereinbarung - aktuelle Rechtsprechung des BGH

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Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 19.07.2016 (Az.: VI ZR 75/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Patient & unabhängig davon, ob die Behandlung lege artis erfolgte & einen Schadenersatzanspruch haben kann, wenn er ohne ausdrückliche Zustimmung von einem anderen Arzt als dem vereinbarten Wahlarzt operiert worden ist. Insoweit hat der BGH eine durch einen Oberarzt durchgeführte Operation als rechtswidrig angesehen, da die Operation durch den Chefarzt zugesagt war und der Patient seine Einwilligung in die Operation auch nur unter der Bedingung abgegeben hat, dass er vom Chefarzt operiert wird.
6. Jahrgang 2017
Heft 1
Seitenbereich 21 - 23

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