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Was ändert sich durch das GKV-Finanzierungsgesetz für die Krankenhäuser?

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Produktbeschreibung
Das GKV-Finanzierungsgesetz (Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-FinG) fügt sich grundsätzlich in den bestehenden ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ein. Für die Krankenhäuser, aber auch für andere Leistungserbringer, ist von besonderem Interesse, dass das Gesetz auf eine bereits kurzfristig wirksame Begrenzung der Ausgabenzuwächse abzielt. Weitere Ziele sind eine Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der GKV sowie die Etablierung eines gerechten Sozialausgleichs. Die finanziellen Verbesserungen und die strukturellen Veränderungen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) werden nicht in Frage gestellt.
103. Jahrgang 2011
Heft 1
Seitenbereich 13 - 18