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Produktbeschreibung
Die jährliche Weiterentwicklung des Vergütungssystems für allgemeine Krankenhausleistungen ist gesetzlich festgelegt. Die Grundlage dafür gibt der § 17b des KHG vor, der die durchgängige, leistungsorientierte und pauschalierende Vergütung vollstationärer und teilstationärer Behandlungsfälle regelt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung einigen sich gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf jährliche Anpassungen.