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Produktbeschreibung
Die §§ 299a, 299b StGB wurden mit Wirkung vom 04.06.2016 durch Gesetz vom 30.05.2016 (BGBl. I S. 1254) in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt. Die Gesundheitsbranche hatte damit die zweifelhafte Ehre erhalten, der erste und einzige Wirtschaftszweig zu sein, dem der Gesetzgeber eigene Korruptionsstraftatbestände ins Strafgesetzbuch geschrieben hat. Das ist Anlass genug für einen Rückblick auf zehn Jahre §§ 299a, 299b StGB.