Zu- und Abschläge für das gestufte System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern

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Produktbeschreibung
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag erhalten, bis zum 31. Dezember 2017 ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung, zu beschließen (§ 136c Absatz 4 SGB V).
Am 19. April 2018 hat der G-BA mit einer Verzögerung von knapp vier Monaten einen Beschluss über Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen (G-BA-Beschluss) gefasst. Knapp sechs Monate später, am 10. Dezember 2018, konnten sich die Vertragsparteien auf Bundesebene auf die Notfallstufenvergütungsvereinbarung einigen.
Am 19. April 2018 hat der G-BA mit einer Verzögerung von knapp vier Monaten einen Beschluss über Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen (G-BA-Beschluss) gefasst. Knapp sechs Monate später, am 10. Dezember 2018, konnten sich die Vertragsparteien auf Bundesebene auf die Notfallstufenvergütungsvereinbarung einigen.