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Zugang von gesetzlich Versicherten zu stationären Leistungen von Privatkliniken

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Produktbeschreibung
Gesetzlich Versicherte können stationäre Leistungen grundsätzlich nur in sog. Vertragskrankenhäusern erhalten. Insbesondere im psychosomatischen Bereich ist die Bettenkapazität jedoch ausgeschöpft. Daher werden von einer Vielzahl von Patienten Genehmigungen bei den gesetzlichen Krankenkassen für den Aufenthalt in einer Privatklinik angefragt. Die Bewilligungspraxis ist jedoch sehr unterschiedlich. In der Regel lehnen die Krankenkassen in einem ersten Schritt den Antrag unter Hinweis darauf ab, dass eine Kostenübernahme in Privatkliniken nicht möglich ist und verweisen dazu auf ihre Satzungen. Dies ist zu einfach und auch falsch gedacht, wie der nachfolgende Beitrag zeigt.
7. Jahrgang 2018
Heft 1
Seitenbereich 16 - 18

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