Zurückbehaltungsrecht wegen nicht eingezogener Praxisgebühren in Notfallambulanzen
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Produktbeschreibung
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Februar 2012 ist das in den Bundesmantelverträgen für Ärzte niedergelegte Recht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Honorare in Höhe nicht einbehaltener Zuzahlungen zurückzubehalten, nicht ohne Weiteres auf Krankenhäuser übertragbar. Die signifikanten Unterschiede zwischen Notfallambulanzen und Vertragsarztpraxen sind im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen. Die Autorin zeigt die Hintergründe auf und erläutert die Auswirkungen des Urteils.