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Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz/Umsatzsteuerliche Aspekte

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Produktbeschreibung
Im Zuge steigender Energiekosten stellt die Errichtung von Blockheizkraftwerken (BHKW) auf dem Gelände von Krankenhäusern zunehmend eine interessante Option für die Betreibergesellschaften dar. Zum einen kann auf diese Weise der Einkauf von Strom und Wärme reduziert oder gar komplett eingespart werden. Zum anderen kann neben dem Eigenverbrauch etwa in den auf dem Gelände befindlichen Gebäuden jede Mehrproduktion in das öffentliche Netz eingespeist werden. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt sich im Fall eines gemeinnützigen Krankenhauses die Frage nach dem Steuersatz für die Stromlieferung, da diese möglicherweise im Rahmen eines Zweckbetriebes erfolgt. Daneben ist das Recht zum Vorsteuerabzug bzw. dessen Umfang von Interesse, da Krankenhäuser typischerweise steuerfreie Umsätze bewirken, die den Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze ausschließen. Die Autoren erläutern sowohl die grundlegenden Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung als auch deren umsatzsteuerliche Aspekte.
104. Jahrgang 2012
Heft 3
Seitenbereich 248 - 251

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