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Zwangsbehandlungen im Auftrag von Ermittlungsbehörden - strafrechtliche Verantwortung der Krankenhausärzte

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Produktbeschreibung
Die Ermittlungsbehörden greifen nicht selten auf Krankenhausärzte zurück, damit diese körperliche Untersuchungen nebst Entnahmen von Blutproben und anderen körperlichen Eingriffen bei Beschuldigten vornehmen, z. B. Röntgenuntersuchungen bei Drogenkurieren zum Auffinden von Drogenpäckchen. Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, dass sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Fragen stellen, ob die Ärzte zur Übernahme dieser Behandlungen verpflichtet sind und inwiefern die Ärzte bei Übernahme der Zwangsbehandlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dieser Beitrag greift die beiden Fragestellungen auf und soll Licht ins Dunkel bringen.
11. Jahrgang 2022
Heft 2
Seitenbereich 43 - 44, Dateigröße 0,6 MB

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