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Zweite Chance nach unwirksamer Chefarzt-Kündigung

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Produktbeschreibung
Nicht selten spricht ein Krankenhausträger gegenüber einem Chefarzt eine Kündigung aus, bei der sich im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht herausstellt, dass diese rechtlich keinen Bestand hat. Der Auseinandersetzung um die Unwirksamkeit der Kündigung folgt dann regelmäßig der "Kampf ums Geld". Dieser ist dann deutlich aufwendiger, wenn der Chefarzt nicht nur eine (feste) Grundvergütung erhält, sondern ihm auch das Liquidationsrecht - regelmäßig in Bezug auf wahlärztliche Leistungen - eingeräumt wurde. In diesen Fällen ergibt sich für Krankenhäuser nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 2011 jetzt die "Zweite Chance", wenigstens in wirtschaftlicher Hinsicht verlorenes Terrain wieder gutzumachen.
104. Jahrgang 2012
Heft 4
Seitenbereich 363 - 367

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