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Die Öffentliche Verwaltung - DÖV
Eine Ausgabe der DÖV, nebeneinander liegt ein geschlossenes und ein offenes Heft

Die DÖV setzt ihren Schwerpunkt auf wissenschaftliche Erörterungen grundlegender und aktueller öffentlich-rechtlicher sowie verwaltungswissenschaftlicher Fragen. Berücksichtigung finden auch Themen der europäischen und internationalen Ebene sowie interdisziplinäre Beiträge.

Die Mitwirkung namhafter Autoren aus Lehre und Praxis wie auch die Zusammensetzung der Schriftleitung und des Herausgeberkreises aus Experten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts gewährleisten die anspruchsvolle Behandlung aktueller Themen für Wissenschaft und Praxis.

Die Rubriken der DÖV

Abhandlungen,

die sich eingehend mit Problemstellungen des öffentlichen Rechts auseinandersetzen

Kleinere Beiträge

und Urteilsanmerkungen

Buchbesprechungen

von kompetenten, unabhängigen Rezensenten

Leitsätze,

die einen nach Rechtsgebieten geordneten, aktuellen und umfassenden Überblick über die Rechtsprechung geben

Außerdem bietet Ihnen die DÖV

Berichte,

z.B. über Fachtagungen

Rechtsprechung

mit aktuellen Entscheidungen, insbesondere wenn eine Abhandlung diese thematisiert – so sind Fundstellen im gleichen Heft direkt nachzulesen

Veranstaltungshinweise,

die über wichtige Termine und Themen informieren

Jahresregister,

die die Inhalte der 24 DÖV-Hefte eines Jahrgangs zuverlässig erschließen

Der Öffentliche Verwaltungs-Blog

Das digitale Forum der Zeitschrift DÖV – Die Öffentliche Verwaltung

Im DÖV-Blog finden Sie kurze Analysen, Glossen und Einordnungen zu aktuellen Entwicklungen im Öffentlichen Recht und in der Verwaltungswissenschaft. Der Blog ergänzt die Zeitschrift um schnelle Impulse – nah an den rechtspolitischen Debatten, präzise in der fachlichen Einordnung.

Ausgaben

Die Inhalte der DÖV – einschließlich aller aktuellen und zurückliegenden Ausgaben – stehen Abonnentinnen und Abonnenten in der juristischen Datenbank Beck-Online zur Verfügung. Dort lassen sich Beiträge systematisch durchsuchen, rechtliche Entwicklungen nachvollziehen und relevante Texte direkt zitierfähig abrufen.

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Mit einem Klick zu allen Ausgaben – bequem online lesen und gezielt recherchieren.

Autorenhinweis

Aufsatzmanuskripte sind bevorzugt im Dateiformat .docx an die Schriftleitung zu richten, die darüber entscheidet, ob das Manuskript zur Veröffentlichung angenommen wird.

Nach Annahme zur Veröffentlichung möchten wir Sie bitten, ein entsprechendes Formular zu Ihren persönlichen Daten auszufüllen und an die Schriftleitung zu schicken (Personalbogen als PDF-Datei siehe unten). Außerdem finden Sie obenstehend Hinweise zur Manuskripterstellung, die wir Sie bitten möchten, spätestens nach Annahme Ihres Beitrags zu beachten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Beiträge, die auch anderen Zeitschriften zur Veröffentlichung angeboten werden, wie auch Aufsätze, die bereits im Internet veröffentlicht sind, werden grundsätzlich nicht angenommen.

Der Versand von Entscheidungen wird in elektronischer Form – ebenfalls bevorzugt im .docx-Format – an den Bearbeiter des Rechtsprechungsteils erbeten.

Mit der Annahme zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Verfasser alle Rechte, insbesondere das Recht der weiteren Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken im Wege des fotomechanischen oder eines anderen Verfahrens sowie das Recht zur Einspeicherung in Datenbanken.

Die Urheber- und Verlagsrechte einschließlich der Mikroverfilmung sind vorbehalten. Sie erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen; diese bedürfen zur Auswertung einer Genehmigung des Verlags.

Der Verlag erlaubt allgemein die Fotokopie zu innerbetrieblichen Zwecken, wenn dafür eine Gebühr an die VG Wort, Untere Weidenstraße 5, 81543 München, entrichtet wird, bei der die Zahlungsweise zu erfragen ist.

Bitte beachten Sie bei der Manuskripterstellung die folgenden Hinweise zur Gestaltung Ihres DÖV-Beitrags. Dies erleichtert die redaktionelle und satztechnische Bearbeitung und Abwicklung.

Bitte senden Sie Ihr Manuskript per E-Mail an die Schriftleitung (hartbau@uni-potsdam.de und sommermann@uni-speyer.de). Wir erwarten, dass Sie zur Erstellung des Manuskripts keine auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden text- oder sonstigen inhaltgenerierenden Hilfsmittel (z.B. ChatGPT) verwendet haben.

Dateiformat: Word für Windows, „docx“-Datei (bitte keine Dateien in anderen Formaten); Abbildungen bitte zusätzlich in separater Datei

Umfang: max. 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen inkl. Fußnoten) [Zählung z.B. in Word 2010: „Überprüfen“ → „Wörter zählen“]; Beiträge mit bis zu 20.000 Zeichen werden als Kurzbeiträge abgedruckt; Berichte sollten möglichst 15.000 Zeichen nicht überschreiten.

Zudem bitten wir Sie, den Personalbogen auszufüllen (s. Anlage) und zusammen mit dem Manuskript an die Schriftleitung zu senden.

Das nachfolgend aufgeführte Beispiel veranschaulicht die Möglichkeit der Titelgestaltung sowie die Platzierung und übliche Reihenfolge der Verfasserangaben. Ein Untertitel ist nicht erforderlich.

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

– Ein Plädoyer für die Beibehaltung des obligatorischen Widerspruchsverfahrens –

Von Universitätsprofessor Dr. Franz-Rudolf Sangenstedt, Dortmund*

Die Schriftleitung wird in einer knappen Anmerkung auf den jetzigen (ggf. früheren) Tätigkeitsbereich des Verfassers hinweisen („Sternchen-Fußnote“). Bitte ergänzen Sie den Personalbogen bzw. Ihr Manuskript um eine entsprechende Kurzinformation. Beachten Sie dabei bitte, dass die Nennung von Kanzlei- oder Unternehmensnamen in der DÖV nicht vorgesehen ist.

Jeder Beitrag beginnt mit einer Kurzinformation über das behandelte Thema. Diese Kurzinformation wird außerdem ins Internet eingestellt, damit sich der Internetnutzer einen Überblick über die behandelte Thematik verschaffen kann. Der Vorspann sollte zwischen 400 und 800 Zeichen (mit Leerzeichen) umfassen. Der Vorspann enthält keine Fußnoten.

Für den gesamten Beitrag ist eine durchgehende Gliederung mindestens der ersten Stufe (I., II., III. usw.) erforderlich. Die weiteren Untergliederungen sollten nach folgender Gliederungsstruktur vorgenommen werden: 1., a), aa), (1), (a). Jeder Gliederungspunkt benötigt eine Überschrift. Im Interesse der Leser empfiehlt es sich, unter einem letzten Gliederungspunkt zentrale Aussagen, Ergebnisse oder Schlussfolgerungen des Beitrags festzuhalten.

Fußnoten sind im Text durch hochgestellte Ziffern, die grundsätzlich nach dem Satzzeichen stehen, kenntlich zu machen. Die Fußnotenziffer steht nur dann vor dem Satzzeichen, wenn sich die Fußnote lediglich auf das unmittelbar vorangehende Wort oder auf den vorangehenden Satzteil bezieht und nicht auf den ganzen Satz. Alle Fußnoten schließen mit einem Punkt.

Die Belege in den Fußnoten sollten folgende Informationen enthalten:
→ bei Monografien: Vor- und Nachname des Verfassers, vollständiger Titel des Buches, Auflage und Erscheinungsjahr, Seitenzahl (mit „S.“)
→ Beiträge aus Sammelbänden/Herausgeberwerken: Vor- und Nachname des Verfassers, vollständiger Titel des Beitrags, in: Vor- und Nachnamen der Herausgeber (Hrsg.), vollständiger Titel des Sammelwerks, Auflage und Erscheinungsjahr (bei Loseblattsammlungen: Stand: … Erg.-Lfg. Monat Jahr), Seitenzahl (mit „S.“)
→ Zeitschriftenbeiträge: Vor- und Nachname des Verfassers, vollständiger Titel des Aufsatzes, Zeitschrift und Erscheinungsjahr (bei Archivzeitschriften: Jahrgang und Erscheinungsjahr), Seitenzahl (ohne die Abkürzung „S.“)
→ Internetseiten: vollständige Adresse der Webseite, Datum des letzten Abrufs in spitzen Klammern.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Zitierweise:

1 Vgl. Stefanie Schmahl, Singuläre Integrationsverantwortung des Parlaments – oder kumulative Integrationsverantwortung der Parlamente?, DÖV 2014, 501 ff.
2 Frauke Brosius-Gersdorf, in: Horst Dreier (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd. I, 3. Aufl. 2013, Art. 6 Rn. 22 ff. m.w.N.
3 Siehe Dieter Grimm, Es geht ums Prinzip, FAZ Nr. 31 v. 6.2.2013, S. 28.
4 Peter Häberle, Verfassungsstaatliche Textstufen in Sachen kommunaler Selbstverwaltung – eine Skizze, in: Siegfried Magiera u.a. (Hrsg.), FS für Heinrich Siedentopf, 2008, S. 411 (418 f.).
5 Schmahl (Fn. 1), DÖV 2014, 509.
6 Häberle (Fn. 4), S. 425.
7 Brosius-Gersdorf (Fn. 2), Art. 6 Rn. 49 ff.
8 Gabriele Britz, in: Horst Dreier (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd. I, 3. Aufl. 2013, Art. 5 Abs. 3 (Wissenschaft) Rn. 9 f.
9 Peter Häberle, Wechselwirkungen zwischen deutschen und ausländischen Verfassungen, in: Detlef Merten/Hans-Jürgen Papier (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Bd. I, 2004, § 7 Rn. 21 ff.
10 http://europa.eu/citizens-2013/de/about/presentation <14.7.2014>

Verweise innerhalb einer Abhandlung:

→ wird ein Titel erneut zitiert, fällt der Vorname des Verfassers weg (vgl. Fn. 4 → 6)
→ wird ein Autor erneut zitiert, allerdings mit einem anderem Titel, wird der Vorname wiederholt (vgl. Fn. 9)
Zeitschriftenfundstellen werden bei Rückverweisen ohne Vornamen des Autors und ohne Titel, aber mit Zeitschrift und Erscheinungsjahr sowie Seite zitiert (vgl. Fn. 1 → 5)
Kommentarfundstellen:

    • wenn es sich um eine genaue Wiederholung der Fundstelle handelt, d.h. wenn der Autor eines bestimmten § bereits in einer vorhergehenden Fußnote genannt wurde, wird zitiert wie in
      Fn. 2 → 7;
    • wenn aber in demselben Kommentar ein anderer Autor eines § zitiert wird, muss der gesamte Kommentartitel (mitsamt den Vor- und Nachnamen der Hrsg.) wiederholt werden (s. Fn. 8)

→ Kettenverweise sollten vermieden werden; keine „a.a.O.“-Verweise
→ „ebd.“ nur im Anschluss an eine unmittelbar vorangehende Angabe

Fundstellen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung:

11 EuGH, Urt. v. 8.3.2011, C-34/09, Ruiz Zambrano, Slg. 2011, I-1177, Rn. 44. [alternativ auf Grundlage des European Case Law Identifier ECLI: EuGH, Urt. v. 8.3.2011, C-34/09, Ruiz Zambrano, ECLI:EU:C:2011:124, Rn. 44].
12 Vgl. BVerfGE 126, 286 (305).
13 BVerfG, Urt. v. 30.6.2009, 2 BvE 2/08 u.a., Rn. 220 = DÖV 2010, 84 (86).
14 BT-Drs. 17/13470.
15 Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17.6.2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie), ABl.EU Nr. L 164 v. 25.6.2008, S. 19.
16 VO 713/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.7.2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, ABl.EU Nr. L 211 v. 14.8.2009, S. 1.
17 Gesetz über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung (Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG) i.d.F. des Gesetzes v. 23.7.2010, GVBl S. 317.
18 § 6 Abs. 8 des Haushaltsgesetzes v. 20.1.2013, BGBl I S. 2757.
19 NdsOVG, Urt. v. 31.10.2013, 10 LC 72/12, juris, Rn. 2 = DÖV 2014, 130 (LS 93).
20 Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat v. 9.12.2009, KOM(2009) 673 endg., S. 8.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind vorzugsweise unter Angabe der amtlichen Sammlung zu zitieren.

Allgemein gebräuchliche Abkürzungen (z.B., ca., etc.) sind auch in der DÖV üblich. Generell sind Abkürzungen im Textteil sparsam zu verwenden, im Fußnotentext hingegen erwünscht. Die Beiträge sollten möglichst keine Abkürzungen enthalten, die sich nicht im „Kirchner“ (Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache) finden. Am Satzanfang werden Abkürzungen immer ausgeschrieben. Abkürzungen stehen ohne Leerzeichen zwischen den Buchstaben.

Bei Gesetzesangaben sind arabische Ziffern zu verwenden: z.B. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 GG (Absätze werden nicht mit römischen Zahlen beziffert).

Vom Autor gewünschte Hervorhebungen sowie Personennamen (nicht jedoch Institutionen) erscheinen im Druck kursiv. Unterstreichungen sind nicht üblich. Fettdruck ist nur für Überschriften vorgesehen. Direkte Zitate erhalten kein anderes Layout als der übrige Fließtext.

→ Abbildungen sollten vom Verfasser persönlich konzipiert worden sein („Eigene Darstellung“)
→ bei Verwendung fremder Grafiken muss eine Abdruckgenehmigung desjenigen Verlags eingeholt werden, bei dem die Abbildung zuerst erschienen ist
→ Grafiken können in den Fließtext eingebunden werden, sollten jedoch zusätzlich in einer separaten Datei übersandt werden ⇒ nur im Original-Datenformat (z.B. PPT; Excel) haben die Abbildungen eine ausreichende Auflösung für den Druck
→ bitte achten Sie bei selbst erstellten Grafiken auf eine einheitliche Gestaltung: serifenlose Schrift (z.B. Arial oder Helvetica); Schriftgröße mind. 8 Punkt;  Linienstärke ca. 0,5 Punkt oder 0,15 mm; keine gemusterten Flächen, Verläufe, Schatten etc.
→ da der Umbruch im gesetzten Werk anders verläuft als im Manuskript, kann es erforderlich sein, dass Schaubilder oder Tabellen im Text weiter vorne oder hinten erscheinen; es empfiehlt sich daher, im Text eindeutig auf die Abbildungen zu verweisen

Grundsätzlich gilt die neue deutsche Rechtschreibung. Bei Varianten in der Schreibweise richtet sich die DÖV-Redaktion nach den Duden-Empfehlungen.
Zur besseren Lesbarkeit und zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes ist in der DÖV die Verwendung des generischen Maskulinums, alternativ die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen („Kolleginnen und Kollegen“) üblich. In beiden Alternativen sind alle anderen Geschlechtsidentitäten mitumfasst.

Kurz vor der Veröffentlichung erhält der Autor die Fahnenabzüge seines Aufsatzes zur letzten Überprüfung/Korrektur per E-Mail. Der Verlag stellt generell 2 Belegexemplare und einen Eprint („digitaler Sonderdruck“) des Beitrags im PDF-Format kostenlos zur Verfügung. Gegen eine Gebühr ist mit Rückgabe der Korrekturfahnen an die Redaktion die Bestellung von 30 Sonderdrucken möglich.

Veranstaltungen

Intensivseminar Verwaltung und Stadtplanung

vom 12. Januar bis 20. Februar 2026 als Online-Seminar mit einer Präsenzwoche in Berlin (26. Januar bis 30. Januar 2025)

Mehr Informationen

Online-Seminar Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimaneutralität als Aufgaben der Bauleitplanung und des Besonderen Städtebaurechts

am 5. Februar 2026, 9:00 bis 15:30 Uhr

Mehr Informationen

Workshop: Umgang mit Widerständen bei der Umsetzung öffentlicher Vorhaben

am 13. Februar 2026, 10:00 bis 17:00 Uhr, in Berlin

Mehr Informationen

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften veranstaltet unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda als Hybridtagung die

8. Speyerer Sozialrechtstage
Sozialplanung: Rechtsfragen, Strategien und Konzepte

am 16. und 17. März 2026

Mehr Informationen

Das Institut für Städtebau und Wohnungswesen München veranstaltet das

Onlineseminar Einstieg in die Bauleitplanung

vom 18. bis 19. März 2026

Mehr Informationen

18. Speyerer Kartellrechtsforum
Aktuelle Fragen des Europäischen Kartellrechts

am 23. und 24. März 2026 in Speyer oder online

Mehr Informationen

Onlineseminar Gesetzespaket zum Bauturbo
Anforderungen und Bedeutung für die Anwendungspraxis

am 24. März 2026

Mehr Informationen

Onlineseminar Gesetzespaket zum Bauturbo
Anforderungen und Bedeutung für die Anwendungspraxis

am 25. März 2026

Mehr Informationen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW veranstaltet unter der Leitung von Prof. Dr. Frank Stollmann das

5. Symposium „Sektorenübergreifende Versorgung“

am 26. März 2026, 10 Uhr, in Bochum

Mehr Informationen

Dritte Junge Tagung Sozialrecht
Nachhaltigkeit im Sozialrecht

vom 30. März bis 1. April 2026 in Berlin

Mehr Informationen

Das Institut für Städtebau und Wohnungswesen München veranstaltet das

Onlineseminar Neue Wege der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

am 16. April 2026

Mehr Informationen

Das Institut für Städtebau Berlin veranstaltet das

Onlineseminar Gesetzespaket § 34 BauGB Grundstrukturen unter Berücksichtigung der Änderungen des Bauturbo-Gesetzespakets sowie der Rechtsprechung

am 7. Mai 2026

Mehr Informationen

66. Junge Tagung Öffentliches Recht
Recht und Gericht

vom 20. bis 22. Mai 2026 in Göttingen

Mehr Informationen

Das Institut für Städtebau Berlin veranstaltet das

§ 35 BauGB – Bauen im Außenbereich

am 9. Juni 2026

Mehr Informationen

Mediadaten

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Ihr Ansprechpartner

Herr Dennis Woehlk 

Tel.: +49 (0)711 7863‑7223
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an der DÖV – Die Öffentliche Verwaltung, der Fachzeitschrift für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaft.
Ob Leserinnen und Leser, Autorinnen und Autoren oder potenzielle Kooperationspartner – wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung – wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!

Schriftleitung

Univ.-Prof. Dr. Hartmut Bauer
Universität Potsdam, Juristische Fakultät
August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam
E-Mail: hartbau@uni-potsdam.de

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr-vom-Stein-Str. 2, 67346 Speyer
Telefon: 06232 654-344
Telefax: 06232 654-414
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Bearbeitung des Rechtsprechungsteils

Vors. Richter am VGH Raphael Epe
VGH Baden-Württemberg
Schubertstr. 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 292-4390
E-Mail: raphael.epe@doev.de

Gesamtredaktion

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Verlag W. Kohlhammer
70549 Stuttgart
Telefon: 0711 7863-7222
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Verlag und Gesamtherstellung

W. Kohlhammer GmbH
Anschrift: 70549 Stuttgart
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Geschäftsführer:
Leopold Freiherr von und zu Weiler, Helen Schön 

Amtsgericht Stuttgart HRB 1733

USt. Identifikationsnummer:
DE147830946

  • Univ.-Prof. Dr. Peter Badura †, München;
  • Univ.-Prof. Dr. Hartmut Bauer, Potsdam;
  • Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes;
  • Univ.-Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M., Potsdam;
  • Helmut Dedy, Geschäftsführendes Präsidialmitglied und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Köln;
  • Prof. Jochen Dieckmann, Staatsminister a.D., Rechtsanwalt, Bonn;
  • Univ.-Prof. Dr. Horst Dreier, Würzburg;
  • Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts a.D., Leipzig;
  • Prof. Dr. Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs, Bonn;
  • Dr. Everhardt Franßen, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D., Berlin;
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jochen Abr. Frowein, Heidelberg;
  • Univ.-Prof. Dr. Annette Guckelberger, Saarbrücken;
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle †, Bayreuth/St. Gallen;
  • Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Berlin;
  • Prof. Dr. Roman Herzog †, Bundespräsident a.D., Berlin;
  • Univ.-Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., München;
  • Univ.-Prof. Dr. Jens Kersten, München;
  • Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig;
  • Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin;
  • Prof. Dr. Peter Michael Mombaur †, Rechtsanwalt, MdEP a.D., Brüssel/Düsseldorf;
  • Univ.-Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, Bonn;
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D., Leipzig;
  • Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär, Direktor beim Deutschen Bundestag, Berlin;
  • Univ.-Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz a.D., Kiel;
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Schmitt Glaeser †, Bayreuth;
  • Univ.-Prof. Dr. Margrit Seckelmann, Hannover;
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Siedentopf †, Speyer;
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann, Speyer;
  • Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens, Speyer;
  • Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Klaus Stern †, Köln;
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober, Hamburg;
  • Prof. Dr. Christian Theobald, Rechtsanwalt, Berlin;
  • Univ.-Prof. Dr. Werner Thieme †, Celle.