
Die Verwaltungsrundschau ist seit über 50 Jahren das zentrale Diskussionsforum für alle Fragen der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Thematik umfasst nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch verwaltungsrelevante Gebiete der Wirtschafts- und Finanzwissenschaft, der Sozialwissenschaften und der Verwaltungslehre, die entsprechend ihrer Bedeutung für Studium und die Praxis vertreten sind.
Das Abo der Verwaltungsrundschau bietet Ihnen:
- Beiträge zu aktuellen Fragen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
- ausbildungsspezifische Probleme und Lehraufsätze zu Methodik und Didaktik – methodische Anleitungen und Originalklausuren mit Musterlösungen zum „Trainieren“ von praktischen Fällen
- Entscheidungen im Volltext, mit kommentierten Grundsatzurteilen und Leitsätzen
- Aktuelle Informationen und Fachliteratur.
Ausgaben
Die Inhalte der Verwaltungsrundschau – einschließlich aller aktuellen und zurückliegenden Ausgaben – stehen Abonnentinnen und Abonnenten in der juristischen Datenbank Beck-Online zur Verfügung. Dort lassen sich Beiträge systematisch durchsuchen, rechtliche Entwicklungen nachvollziehen und relevante Texte direkt zitierfähig abrufen.
Autorenhinweis
Hinweise für Autoren und Mitarbeiter der Verwaltungsrundschau
Über die Annahme eines Beitrages entscheidet der Hauptschriftleiter erst nach Vorliegen des vollständigen Manuskripts. Es kann aber vor der Abfassung längerer und arbeitsaufwendiger Beiträge sinnvoll sein, sich unter Nennung des Themas und der wichtigsten Kernaussagen des geplanten Beitrags schriftlich mit dem Hauptschriftleiter in Verbindung zu setzen und nach einer Veröffentlichungsmöglichkeit anzufragen. Abhandlungen werden stets nur zur Alleinveröffentlichung in der Verwaltungsrundschau angenommen.
Für alle Rubriken gilt, dass die Manuskripte nach Möglichkeit elektronisch, d.h. als E-Mail, an die Schriftleitung gesandt werden sollten. Sofern die Übermittlung per E-Mail erfolgt, ist diese an Prof. Dr. Jens M. Schmittmann an die Anschrift „vr@schmittmann.de“ zu senden.
Beiträge für die Rubriken „ABC des Verwaltungsrechts“, „ABC des Europarechts“ und „Methodik der Fallbearbeitung“ sind an Frau Prof. Dr. Elisabeth Badenhausen-Fähnle unter „badenhausen-faehnle@hs-ludwigsburg“ zu senden.
Hinweise zur Person des Verfassers können als Fußnote mit dem Zeichen „*“ veröffentlicht werden, wobei die Schriftleitung bittet, diese Hinweise auf das Wesentliche, insbesondere auf akademische Grade und Tätigkeitsbezeichnungen zu beschränken.
Umfang
Abhandlungen sollten einen Umfang von sechs Druckseiten nach Möglichkeit nicht übersteigen. Ein Abdruck in mehreren Teilen erfolgt in der Regel nur, wenn das Thema selbst unter größtmöglicher Kürzung nicht auf sechs Druckseiten fachgerecht abzuhandeln ist.
Gliederung
Die Abhandlungen sind – sofern nicht aus fachlichen Gründen eine andere Gliederung zwingend erforderlich ist – wie folgt zu untergliedern:
A. Hauptüberschriften (lateinische Großbuchstaben);
I. Überschriften (römische Ziffern);
1. Zwischenüberschriften
a) Unterüberschriften
Dezimale Gliederungen oder noch kleinere Teilungen sollen nach Möglichkeit zum Zwecke der besseren Übersicht und der Einheitlichkeit vermieden werden.
Aufzählungen sind wie folgt darzustellen:
- Aufzählung 1
- Aufzählung 2
Form
Bitte beachten Sie, dass das endgültige Erscheinungsbild in der Zeitschrift nicht der Formatierung an Ihrem Bildschirm entspricht. Wörter sollten daher am Zeilenende nicht eigenhändig, sondern (wenn überhaupt) nur durch die automatische Zeichentrennung des Textverarbeitungsprogrammes getrennt werden. Gleiches gilt für die Verwendung von Leerzeichen zur Darstellung von Abständen.
- Datumsangaben
Bei Datumsangaben im Beitragstext bittet die Schriftleitung darum, den Monat auszuformulieren (also z. B. 26. Januar 2018).
In den Fußnoten sollte das Datum hingegen nur mit Ziffern wie folgt angegeben werden: 26.1.2018. Hierbei entfallen die führenden Nullen und zwischen den Zeichen ist kein Leerzeichen zu setzen. - Fußnoten
Fußnoten sind im Text durch hochgestellte Ziffern, die grundsätzlich nach dem Satzzeichen stehen, kenntlich zu machen.
Die Fußnotenziffer steht vor dem Satzzeichen, wenn sich die Fußnote nur auf das betreffende Wort und nicht auf den ganzen Satz bezieht oder ein Teil eines Satzes aus einem wörtlichen Zitat besteht, z.B.: Darunter „versteht man das vom bisherigen Lösungsweg entbehrlich gemachte, durch die in Sachverhalt und Aufgabenstellung aufgeworfenen Rechtsfragen aber veranlasste weitere Gutachten“64.
Auf Klammern hinter der Fußnotennummerierung ist sowohl im Text als auch in den Fußnoten selbst zu verzichten. - Hervorhebungen
Hervorhebungen sind grundsätzlich zurückhaltend einzusetzen, um ein unruhiges Schriftbild zu vermeiden.- Kursiv gesetzt werden alle wörtlichen Zitate (aus Literatur, Gesetzes- und Rechtsprechungstexten etc.), Namen und Eigennamen (z.B. Brockhaus, Google, Microsoft etc.).
Soweit es für die Verständlichkeit eines Satzes zwingend erforderlich ist, können darüber hinaus ausnahmsweise auch einzelne Wörter kursiv gestellt werden. - Halbfette Hervorhebungen sollten auf Hervorhebungen des Verfassers in bereits kursiv gestellten Zitaten begrenzt werden.
- Unterstreichungen werden nicht umgesetzt.
- Kasten oder Fläche stehen als grafische Hervorhebungen für Hinweise, Beispiele, Exkurse etc. zur Verfügung.
- Kursiv gesetzt werden alle wörtlichen Zitate (aus Literatur, Gesetzes- und Rechtsprechungstexten etc.), Namen und Eigennamen (z.B. Brockhaus, Google, Microsoft etc.).
- Zitate
Verfasser werden – wie in der wissenschaftlichen Literatur üblich – ohne Titel, akademische Grade und Vornamen zitiert. Vornamen können ausnahmsweise mitzitiert werden, wenn sonst Verwechselungen möglich sind, etwa bei häufig vorkommenden Namen. Verfassernamen sind kursiv zu schreiben, nicht die Namen von Herausgebern. Die Verwendung von „a.a.O.“ und „Ebd.“ ist zu vermeiden, ebenso die Angabe von Literatur in einem separaten Literaturverzeichnis.- aus Zeitschriften:
Wolff, Die Zulässigkeit von Unternehmen auf dem Telekommunikationsmarkt – keine Frage des Verfassungsrechts, VR 1999, 420 ff. (ohne „S.“!)
oder kurz:
Bauer, NJW 2012, 110 (112) (ohne „S.“).
- aus Zeitschriften:
- Bei Nennung des Aufsatzes mit Titel sollte dieser bei erstmaliger Angabe der Fundstelle einmal aufgeführt werden; bei weiterer Bezugnahme auf die gleiche Fundstelle reicht ein Verweis wie folgt:
- Wolff (Fn. 1), VR 1999, 420 (421)
- Zeitschriften sind auch: DVBl, BayVBl., NWVBl.
- aus Verkündungsblättern:
z.B. BGBl. und GVBl mit „S.“ - aus Monographien:
Temme, Die Eröffnungsgründe der Insolvenzordnung, Münster, 1997, S. 121 (mit „S.“) - aus Kommentaren:
Wegener, in: Schomerus/Schrader/Wegener (Hrsg.), Kommentar zum Umweltinformationsgesetz, 2. Aufl., Baden-Baden, 2002, § 4 Rn. 7 f. - aus dem Internet:
Abrufbar unter: http://europa.eu/citizens-2013/de/about/presentation <Stand: 29.1.2018>. - aus Gesetzen:
§ 823 Abs. 1 Satz 1 BGB
oder:
§ 823 I 1 BGB - von Gerichtsentscheidungen:
z.B.: EuGH, VR 2018, 32 f.; BVerfG, VR 2018, 67 f.
oder:
EuGH, Urt. v. 26.7.2017 – C-670/16, VR 2018, 32 f.; BVerfG, Beschl. v. 10.10.2017 – 1
BvR 2019/16, VR 2018, 67 f.
- aus Verkündungsblättern:
- Abkürzungen
Es kommen insbesondere folgende Abkürzungen in Betracht:
Randnummer Rn. Auflage Aufl. Seite(n) S. Herausgeber Hrsg. Drucksache Drs. Urteil Urt. Beschluss Beschl. Vergleiche Vgl. Artikel Art. in der Fassung i.d.F. Erlass Erl. Bundestagsdrucksache BT-Drs. Bundesgesetzblatt BGBl. Band Bd. Sammlung Slg. in Verbindung mit i.V.m.
Abkürzungen werden jeweils ohne Leerzeichen geschrieben (z.B., u.s.w. …).
Keine Abkürzungen:- am Satzanfang, d.h. z.B.: ‚Gemäß …‘ statt ‚Gem. …‘
- bei Verweisen auf Normen, d.h. z.B.: ‚Sein Absatz 3 lässt die anvisierte Gestaltungslage…‘ oder ‚Der 3. Artikel des Grundgesetzes …‘
- Im Übrigen wird hinsichtlich der Abkürzungen auf das Werk von Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Aufl., Berlin, 2018, verwiesen.
Weiterhin gelten grundsätzlich folgende Schreibweisen:- Prozent → %
- € → Euro
- Zahlen → 1.000
Diese Rubrik soll Nachwuchswissenschaftlern Gelegenheit geben, aus ihrer Forschungstätigkeit zu publizieren. Für die formalen Vorgaben wird auf das oben Gesagte verwiesen. Die Schriftleitung bittet auch hier um schriftliche Kontaktaufnahme.
Für die Rubrik Methodik der Fallbearbeitung gilt neben den vorstehenden allgemeinen Hinweisen, dass dort Sachverhalte mit Lösungsvorschlägen veröffentlicht werden, die den Ausbildungsinhalten der öffentlichen Verwaltung entsprechen oder einen sonstigen besonderen Bezug zum öffentlichen Recht haben.
Sie sind – nach Möglichkeit – wie folgt zu gliedern:
A. Sachverhalt (mit Arbeitsanweisung)
B. Lösungsvorschlag oder Lösungsskizze
Evtl. Zwischenüberschriften können wie folgt dargestellt werden:
Aufgabe(n):/Frage(n): (halbfett)
Bearbeiterhinweis: (halbfett und kursiv)
Zwischenergebnis: (halbfett und kursiv)
Ergebnis: (halbfett)
Die praktischen Fälle sollten nach Möglichkeit mit einer prägnanten Überschrift versehen werden, um die Identifizierung zu erleichtern:
Beispiele „Der schlafende Gemeinderat“ oder „Der geheilte Versicherte“
Nach Möglichkeit soll angegebenen werden, in welcher Zeit die Bearbeitung erfolgen soll und ob der Fall bereits einmal in einer Prüfung gestellt wurde.
Der Aufgabentext mit Lösungshinweisen sollte den Umfang von 10 bis 12 Manuskriptseiten nach Möglichkeit nicht übersteigen.
In der Rubrik Rechtsprechung findet eine Unterteilung statt:
- Unter der Überschrift „Rechtsprechung – kurz kommentiert“ werden Entscheidungen veröffentlicht, die mit einer Anmerkung versehen sind. Diese Anmerkung enthält im Regelfall Hinweise auf weiterführende Literatur oder weiterführende Rechtsprechung sowie ggfs. eine kritische Auseinandersetzung mit dem entschiedenen Sachverhalt.
- Unter der Überschrift „Rechtsprechungsübersicht“ werden Entscheidungen mit besonderem Bezug zum öffentlichen Recht veröffentlicht.
Soweit die zu veröffentlichenden Entscheidungen aus anderen Zeitschriften übernommen werden, muss eine Überarbeitung stattfinden. Bei der Überarbeitung ist insbesondere darauf zu achten, dass fremde Ergänzungen getilgt werden. Dies gilt insbesondere für Hinweise wie: „... in diesem Heft ...“.
- Unter der Überschrift „Rechtsprechung in Leitsätzen“ werden Leitsätze von relevanten Entscheidungen veröffentlicht, wenn die Veröffentlichung des kompletten Entscheidungstextes entbehrlich erscheint.
- Rückfragen zum Rechtsprechungsteil beantwortet gern Herr Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., unter der E-Mail-Anschrift: matthias.knauff@uni-jena.de.
Rezensionen (Buchbesprechungen) sind mit der Hauptschriftleitung abzustimmen, damit die erforderlichen Rezensionsexemplare bei den Verlagen bestellt werden können. Von eigenmächtigen Bestellungen durch die Rezensenten bittet die Hauptschriftleitung Abstand zu nehmen.
Der Rezensent erhält das zu besprechende Buch und darf dies nach erfolgter Besprechung für sich selbst behalten.
Rezensionen sollten den Umfang von einer ½ bis einer Spalte nicht überschreiten.
Reihenfolge: Titel, von (herausgegeben von) Vor- und Nachname des Autors (bei mehreren Autoren mit Komma trennen, z.B.: „von Martin Brussig, Dominik Postels und Lina Zink“), Auflage (2. Auflage), Verlag (Verlag C.H. Beck), Ort, Jahr, Seitenzahl (150 Seiten oder XXXV und 300 Seiten), Preis (79,00 €), ISBN 978-... (und am Ende ein Punkt).
Stuttgart/Essen, im September 2020
gez. Prof. Dr. Schmittmann
– Hauptschriftleiter –
Mediadaten
Die Zeitschrift Verwaltungsrundschau (VR) ist ein bundesweites Forum zur Erörterung aller Fragen aus und zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Verwaltung. Die Themenkreise reichen vom Verwaltungsrecht bis zum zeitgemäßen „Public Management“ und bietet einen redaktionellen Rahmen sowohl für Produktwerbung als auch für Imagekampagnen.
Kontakt
Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Verwaltungsrundschau, der Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. Ob Leserinnen und Leser, Autorinnen und Autoren oder potenzielle Kooperationspartner – wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Treten Sie mit uns in Verbindung – wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!
Hauptschriftleitung
Rechtsanwalt Steuerberater Prof. Dr. Jens M. Schmittmann
Veronikastraße 16
45131 Essen
Tel.: 0201 811 796 07
Fax: 0201 811 796 08
E-Mail: vr@schmittmann.de
Schriftleitung (Rechtsprechungsteil)
Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches
Wirtschaftsrecht
07737 Jena
Tel.: 03641 942220
Fax: 03641 942222
E-Mail: matthias.knauff@uni-jena.de
Redaktion
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Geschäftsführer:
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Amtsgericht Stuttgart HRB 1733
USt. Identifikationsnummer: DE147830946
Dr. Helmut Dedy, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages, Köln
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Berlin
Prof. Dr. Carl Böhret, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Ministerialdirigent a.D. Dr. Michael Borchmann, vormals Hessische Staatskanzlei, Wiesbaden
Rechtsanwalt Jochen Dieckmann, Justiz- und Finanzminister des Landes NRW a.D., Bonn
Rechtsanwalt Dr. Friedel Erlenkämper, Beigeordneter a.D., Aachen
Prof. Dr. Rainer Frey, Universität Münster
Ministerialdirigent a.D. Friedrich Wilhelm Held, Innenministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Prof. Dr. Otto Krabs, Unna
Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Düsseldorf
Rechtsanwalt Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, Bonn
Prof. Dr. Dres. h.c. Eberhard Schmidt-Aßmann, Universität Heidelberg
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wansleben, Landrat und Oberkreisdirektor a.D., Kreis Paderborn
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