§ 115b SGB V: Weiterentwicklung der A(OP)-Leistungen

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Produktbeschreibung
Nach Maßgabe des "Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz" (2019) hatte der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die DKG nach § 115b Absatz 1a SGB V den Auftrag erhalten, ein gemeinsames Gutachten über "ambulant durchführbare Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen" zu vergeben. Erstmals sollen auch medizinisch konservative Behandlungen berücksichtigt werden. Das Gutachten des beauftragten IGES-Instituts empfiehlt zum bestehenden "Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V (AOP-Katalog)" rund 2500 zusätzliche Leistungen.