Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung ist umsatzsteuerfrei

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Produktbeschreibung
Ist die Abgabe von nicht individuell für den Patienten hergestellten Fertigarzneimitteln durch die Krankenhausapotheke, die im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung verabreicht werden, umsatzsteuerpflichtig? Diese Frage beschäftigt Krankenhäuser und Finanzverwaltung seit einigen Jahren. Erstmals hat nun ein Finanzgericht bestätigt, dass die Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen ambulanter Behandlungen im Krankenhaus umsatzsteuerbefreit ist. Die Autoren fassen das aktuelle Urteil inhaltlich zusammen und ordnen dieses in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein.